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WAS WIR WOLLEN | FAQ

19.

Klagt Ihr auf Änderung des Abstammungsrechts bzw. Beendigung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien?

 

Wir klagen nicht direkt auf Änderung des Abstammungsrechts oder Beendigung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien, da das juristisch so nicht möglich ist. Auch ist es nicht möglich, Forderungen, die über den jeweiligen Fall hinausgehen zu stellen, wie z.B. dass das Abstammungsrecht insgesamt zu reformieren ist. Was wir machen konnten und gemacht haben, ist bei jeder einzelnen Familie einen gerichtlichen Antrag auf sog. Feststellung der Eltern-Kind-Verhältnisses zu stellen und zwar immer im Hinblick auf die jeweilige zweite Person mit nicht-männlichem Geschlechtseintrag (derzeit bei uns vor allem: Person mit weiblichem Geschlechtseintrag). Der juristische Ansatzpunkt ist der, dass die jeweils zweite Person ohne männlichen Geschlechtseintrag (bei den derzeitigen Verfahren von Nodoption in erster Linie die zweite Mutter) in einer Ehe genauso als Elternteil festgestellt wird, wie es in einer gemischtgeschlechtlichen Ehe beim Ehemann der Fall ist. Im Falle von nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften ist der Ansatz ähnlich, nämlich eine Anerkennung der Elternschaft auch für Personen ohne männlichen Geschlechtseintrag zu ermöglichen. In einer Zwei-Cis-Männer-Ehe funktioniert dieser juristische Ansatz so nicht, weil hier kein Kind direkt in die Ehe geboren werden kann. Hierzu führen wir daher bislang keine Gerichtsverfahren. Unsere klare Haltung ist aber selbstverständlich, dass Elternschaft für alle Elternkonstellationen so hürdenfrei gestaltet werden muss, wie dies bei gemischtgeschlechtlichen Paaren der Fall ist. 

Hier nochmal die konkreten Vorschriften aus dem sog. Abstammungsrecht, das ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist:

§ 1591 Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

 

§ 1592 Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2. der die Vaterschaft anerkannt hat...

 

Wir wollen eine umfassende Änderung des Abstammungsrechts und betreiben daher noch weitere Verfahren, in denen die Konstellationen leicht unterschiedlich sind, also verheiratet bzw. unverheiratet, private Samenspende bzw. "qualifizierte" Samenspende über Samenbank. Das macht in der juristischen Argumentation einen Unterschied. In Kontakt sind wir auch mit Tony und Tara, die sich mit ihrem Gerichtsverfahren dafür einsetzen, dass die Diskriminierung auf dem Gebiet des Abstammungsrechts auch im Hinblick auf Menschen mit Geschlechtseintrag "divers" oder ohne Geschlechtseintrag endlich aufhört.

Stand 04/2021

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