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WAS WIR WOLLEN | FAQ

13.

Was kann das Bundesverfassungsgericht jetzt entscheiden? 

 

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG darüber, ob die vom jeweiligen Gericht für verfassungswidrig erachteten Rechtsvorschriften verfassungswidrig sind. Kommt es zu diesem Schluss, wird die fragliche Rechtsvorschrift für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt (mehr dazu unter 5.). Kommt es nicht zu diesem Schluss, erklärt es die Rechtsvorschrift für mit dem Grundgesetz vereinbar. Danach geht die Sache zurück zum Ausgangsgericht, wo unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts abschließend über das ursprüngliche Verfahren (hier die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung ab Geburt) entschieden wird.

 

Bei sog. Appellentscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht außerdem auch auf verfassungsrechtliche Bedenken aufmerksam machen, wenn es (noch) nicht vollständig der Überzeugung ist, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt.

Stand 04/2021

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