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WAS WIR WOLLEN | FAQ

9.

Braucht #Nodoption weitere Verfahren und müssen diese anwaltliche vertreten sein?

 

Für eine strategische Klärung des Problems reicht genau genommen je eine Familie für die jeweilige Elternkonstellation. Derzeit haben wir bereits mehrere Verfahren anhängig gemacht, die diese Klärung zum Ziel haben. Es wird daher von unserer Seite nicht dazu angeregt, weitere Verfahren in die Wege zu leiten.

 

Selbstverständlich gibt es aber auch andere gute Gründe, weshalb sich Familien vielleicht auch für den gerichtlichen Weg entscheiden wollen. Diese möchten wir natürlich gerne soweit es geht ebenfalls unterstützen und bitten sie, sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung zu setzen, da es wesentliche Aspekte bei der strategischen Prozessführung gibt, für die eine Vernetzung wirklich wichtig und sinnvoll ist.

In Abstammungssachen besteht kein Anwaltszwang. Es ist also möglich, das Verfahren ohne anwaltliche Vertretung zu führen. Für die vorliegende Rechtsfrage scheint ein Vorgehen ohne anwaltliche Unterstützung bzw. fundierte familienrechtliche Kenntnisse nicht ratsam, da es ausschließlich um die Klärung einer rechtlichen Grundsatzfrage geht. Eine gute rechtliche Begleitung und Vernetzung der Fälle birgt die größtmögliche Chance, eines oder mehrere Verfahren zu gewinnen bzw. ebenfalls erfolgreich zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. 

 

Dabei ist auch wichtig, die Effekte für die breitere Community zu bedenken. Jeder negative Beschluss, der leichtfertig verursacht oder nicht mit den richtigen Mitteln angegriffen wird, bringt möglicherweise mehr Schaden (für andere Paare und ihre Kinder), als er im Einzelfall nützlich ist. Nehmt deshalb auf jeden Fall Kontakt zu uns auf, bevor ihr selbst oder durch eine*n Rechtsanwält*in, die noch nicht mit uns vernetzt ist, klagen wollt. 

Stand 09/2021

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