
About Nodoption
Die Gründung
Nodoption wurde 2020 von Christina Klitzsch-Eulenburg in Berlin initiiert und ist seither ein ehrenamtliches Bündnis betroffener Familien, die sich zusammengetan haben, um gemeinsam für die gleichberechtigte Anerkennung von Mitmutterschaft ab Geburt zu kämpfen. Mittlerweile ist das Netzwerk deutschlandweit aktiv. Christina koordiniert es bis heute – zusammen mit anderen Eltern –, vertritt Nodoption in der Öffentlichkeit und steht in engem Austausch mit der beteiligten Anwaltschaft.
Rechtlich vertreten wurden die Nodoption-Familien von 2020 bis 2024 von Dr. Lucy Chebout, vormals Rechtsanwältin bei der Kanzlei Raue in Berlin. Sie hat maßgeblich an den Vorlagebeschlüssen mitgewirkt, mit denen Gerichte das geltende Abstammungsrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt haben, und vertrat 2022 gemeinsam mit Prof. Dr. Anne Sanders und Dr. Dana Valentiner die erste Verfassungsbeschwerde von Nodoption und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Seit Juli 2024 ist sie Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und hat die laufenden Fälle an Rechtsanwalt und Notar a.D. Dirk Siegfried weitergegeben.
Getragen wird Nodoption zudem von weit mehr Menschen als diesen dreien: von zahlreichen betroffenen Familien, die sich ehrenamtlich einbringen, sowie von den Regenbogenfamilienzentren in Berlin und München, die sich immer wieder für die Sache einsetzen.

Das Problem
Stellen wir uns zwei Paare vor, die sich auf genau demselben Weg ein Kind wünschen: mit Hilfe einer Samenspende. Im ersten Paar sind es ein Mann und eine Frau. Sobald das Kind geboren ist, steht der Ehemann automatisch als zweiter Elternteil in der Geburtsurkunde – ganz gleich, ob er der genetische Vater ist oder nicht. Auch wenn das Paar nicht verheiratet ist, kann ein Mann die Vaterschaft unkompliziert anerkennen. Erneut unabhängig davon, ob er der genetische Vater ist oder nicht. Die Familie ist in beiden Fällen bis zur Geburt rückwirkend abgesichert, da die Elternschaft ab Geburt gilt. Beim zweiten Paar sind es zwei Frauen. Eine von ihnen bringt das Kind zur Welt. Die andere, ihre Ehefrau, hat sich das Kind genauso gewünscht, war bei der Geburt dabei, wird es großziehen – und steht trotzdem nirgends. Sie muss ihr eigenes Kind erst adoptieren, um überhaupt rechtlich Mutter zu werden. Das kann Monate dauern, manchmal Jahre. Darüber hinaus ist das zweite Paar, das "Zwei-Mütter-Paar" im Adoptionsverfahren nicht selten hohen Belastungen ausgesetzt, die man gerade bei einer Familiengründung wirklich nicht gebrauchen kann. Ein Adoptionsverfahren bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand für die Familien. Das Verfahren ist nur für Personen machbar, die einen solchen Aufwand auch bewältigen können. Einige können das aber -wie das eben in anderen Lebensbereichen auch ist- nicht. Ihre Kinder blieben daher nicht vollständig abgesichert. Familien, die das Adoptionsverfahren notgedrungen durchführen sind nicht selten verletzenden, herabwürdigenden Situationen ausgesetzt. So passiert es bespielsweise, dass Mitarbeitende der mit dem Adoptionsverfahren befassten Behörden oder Gerichten ihnen Sätze mitgeben wie etwa "Na, Ihr Kind tut mir jetzt schon Leid." Oder "Wollen Sie das einem Kind wirklich antun?" usw. Im Gegensatz zu dem ersten Elternpaar hat das zweite niemals eine vollständige Absicherung ihres Kindes ab dessen Geburt: Die aufgezwungene Adoption gilt erst, wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist. Es entsteht eine nicht unerhebliche Lücke in der Absicherung.
Diese Lücke ist kein Verwaltungsdetail, sie kann für das Kind existenziell werden. Kommt es während der Schwangerschaft oder bei der Geburt zu Komplikationen und stirbt die Frau, die das Kind zur Welt bringt, dann ist das Kind in diesem Moment rechtlich elternlos (Vollwaise) – obwohl seine zweite Mutter direkt daneben steht und die tatsächliche Verantwortung übernehmen will. Genauso ungeschützt ist das Kind in die andere Richtung: Stirbt die zweite Mutter, bevor die Adoption abgeschlossen ist, hat das Kind keinen Anspruch auf ihr Erbe und keinen Anspruch auf Halbwaisenrente – obwohl sie in jeder anderen Hinsicht seine Mutter war. Bei einem Ehemann entsteht diese Lücke gar nicht erst: Er ist ab der Geburt rechtlicher Vater, unabhängig davon, was während oder nach der Schwangerschaft passiert.
Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Familien ist das Geschlecht des zweiten Elternteils.
Das ist kein Randproblem, um das sich nur ein paar Regenbogenfamilien kümmern müssen – Es ist ein Muster, das sich durch das gesamte deutsche Abstammungsrecht zieht.
Dahinter steckt eine sehr grundsätzliche Frage:
Wessen genetischer Beitrag zu einem Kind zählt vor dem Gesetz eigentlich etwas?
Bei Männern lautet die Antwort: fast immer.
Ein Mann, der als Samenspender gar keine Beziehung zum Kind will, wird vom Gesetz aktiv davor geschützt, jemals zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein Mann, der Vater sein will, kann es fast immer werden – durch Heirat, durch eine einfache Erklärung, notfalls auch durch einen Gentest. Sein Wille entscheidet, in beide Richtungen.
Bei Frauen lautet die Antwort: fast nie.
Eine Frau, die ihre Eizelle für die Schwangerschaft gibt, die aber von ihrer Ehefrau durchgeführt werden soll, darf in Deutschland gar nicht erst legal spenden – das Gesetz verbietet es. Geht sie dafür ins Ausland, was gängige Praxis geworden ist, wird ihr genetischer Beitrag hierzulande schlicht überhaupt nicht anerkannt. Selbst wenn ein genetisches Gutachten ihre Mutterschaft zweifelsfrei beweist, ändert das nichts. Sie muss trotzdem ihr -auch genetisch- eigenes adoptieren.
Begründet wird das Verbot der Eizellspende übrigens meist mit der sogenannten „gespaltenen Mutterschaft": der Sorge, dass genetische und austragende Mutter zwei verschiedene Frauen sein könnten und das dem Kind schade. Wie ernst der Gesetzgeber dieses Argument tatsächlich nimmt, zeigt ein Blick auf die Embryonenspende, die in Deutschland für heterosexuelle Paare erlaubt ist. Dabei bekommt ein Paar einen bereits befruchteten, komplett fremden Embryo übertragen. Beide Erwachsenen sind dann unter Umständen genetisch vollkommen "fremd" zu ihrem Kind, keiner von beiden hat auch nur eine einzige Keimzelle beigetragen. Trotzdem werden beide ab Geburt automatisch als Eltern eingetragen, ohne Adoption, ohne Wartezeit.
Die genetische Abstammung, mit der queeren Familien gegenüber argumentiert wird, spielt hier dann keine Rolle.
Übrigens: Alleinstehende Frauen und Frauenpaare sind von der Embryonenspende ausgeschlossen, selbst wenn sie genetisch mit dem Kind verwandt sein könnten.
Noch deutlicher wird die Doppelmoral, wenn man auf die Vaterseite schaut.
Das Bundesverfassungsgericht hat erst 2024 entschieden, dass ein Kind neben seiner Mutter zwei Väter gleichzeitig haben kann – den leiblichen und den rechtlichen, nebeneinander. Gespaltene Vaterschaft ist für das Gericht offenbar kein Problem. Nur bei zwei Müttern soll genau dasselbe Prinzip dann unzumutbar sein.
Das nur als kleiner Abriss zum Thema Doppelmoral.
Am Ende heißt das:
Die bewiesene, genetische Mutterschaft einer Frau zählt vor dem deutschen Gesetz weniger als die bloße Unterschrift eines Mannes.
Das betrifft nicht nur Familien wie unsere. Es betrifft die Frage, wie viel der Körper und der genetische Beitrag einer Frau überhaupt zählen, wenn ein Mann leichter zu seinem Recht kommt als sie.
Die Rechtslage
Wird ein Kind in eine Ehe zwischen Mann und Frau hineingeboren, wird der Ehemann automatisch zweiter rechtlicher Elternteil – unabhängig davon, ob eine genetische Verbindung besteht. Wird ein Kind in eine Ehe zwischen zwei Frauen hineingeboren, gilt diese Vermutung nicht: Nur die Frau, die das Kind geboren hat, wird automatisch anerkannt. Die zweite Mutter muss ihr eigenes Kind erst per sog. Stiefkindadoption annehmen – ein Verfahren, das Monate oder Jahre dauern kann, mit Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis und einer nicht transparenten Anzahl weiterer Unterlagen und höchstpersönlichen Angaben sowie zwingenden Hausbesuchen durch das Jugendamt. In dieser Zeit ist die Familie rechtlich verwundbar: Die zweite Mutter hat kein Sorgerecht, keine automatische Entscheidungsbefugnis in medizinischen Notfällen, keine gesicherte Stellung, sollte der Beziehung etwas zustoßen. Die Stiefkindadoption kann frühestens 8 Wochen nach Geburt eines Kindes überhaupt eingeleitet werden und es ist nicht klar, wie lange dieses sehr eingriffsintensive und teils für die Familie sehr belastende Verfahren dauern wird.
Der einzige Unterschied zwischen einem Mann und einer Frau in exakt derselben Situation ist das Geschlecht.
Wir sind überzeugt: Das ist eine verfassungswidrige Diskriminierung wegen des Geschlechts nach Art. 3 Abs. 2 GG. Übersetzt heißt das: Das Grundgesetz verbietet es, Menschen wegen ihres Geschlechts unterschiedlich zu behandeln. Genau das passiert hier, jeden Tag, in jeder Zwei-Mütter-Familie in Deutschland.
Was wir tun
Wir führen unsere Gerichtsverfahren koordiniert statt einzeln. Aktuell liegen acht Verfahren – sieben "Vorlagebeschlüsse" vonGerichten (konkrete Normenkontrollverfahren) und eine Verfassungsbeschwerde – beim Bundesverfassungsgericht, die ersten bereits seit März 2021. Die meisten dieser Verfahren sind direkt von Nodoption initiiert.
Gleichzeitig bieten wir in Kooperation mit dem Regenbogenfamilienzentrum in Berlin regelmäßige Beratungstreffen für Betroffene und Interessierte an, beantworten Fragen und stehen für den Austausch offen.
Warum gemeinsam statt einzeln
Ein einzelnes, ungünstig geführtes Verfahren kann die Rechtslage für alle anderen betroffenen Familien verschlechtern – nicht nur für die eine Familie, die klagt. Koordinierte Prozessführung mit erfahrener Anwaltschaft soll solche Rückschläge verhindern und dafür sorgen, dass die stärksten Argumente vor Gericht landen, nicht die zufälligsten.
Wo wir stehen
Trotz einer mittlerweile für die Familien zu langen Verfahrensdauer liegt bislang keine Entscheidung aus Karlsruhe vor. Vielmehr wurde in keinem einzigen Verfahren überhaupt irgendetwas veranlasst und das obwohl die Absicherung unserer Kinder davon abhängt.
Wir geben nicht auf, bis jedes Kind – unabhängig vom Geschlecht seiner Eltern – ab Geburt rechtlich genauso abgesichert ist, wie andere Kinder!
