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Aktuelles

Leitplanken für eine schnelle Reform: Initiativen und Verbände überreichen am 05.05.2023 Forderungen zur Reform des Abstammungsrechts an Parlamentsvizepräsidentin Petra Pau. Mehr Infos hier.

Unsere Verfassungsbeschwerde

zum Download!

ELTERNSCHAFT ANERKENNEN

Wir sind Familien, die als solche anerkannt werden wollen.

Unsere Kinder sind in Beziehungen hineingeborene Wunschkinder.

Wir lieben und umsorgen diese Kinder gemeinsam als Eltern und übernehmen für sie Verantwortung. 

Mit oder ohne Trauschein und trotz "Ehe für alle":

Unsere Kinder werden im Vergleich zu Kindern aus heterosexuellen Familien benachteiligt, 

da der zweite Elternteil sie erst adoptieren muss, um so rechtliche Absicherung zu schaffen.

Das geht gegen Artikel 3* & Artikel 6** des Grundgesetzes und ist in höchstem Maße diskriminierend.

Wir verweigern daher die Stiefkindadoption, wo es keine Stiefkinder gibt 

und fordern die Anerkennung unserer Elternschaft ab Geburt.

Elternschaft ab Geburt auch für Partner*innen der Mutter in Regenbogenfamilien, ohne das unpassende Verfahren der Stiefkindadoption. 

Bist Du in einer

ähnlichen Lage?

Dann melde Dich bei uns. Du kannst uns z.B. über die Teilnahme an Aktionen

oder im Bereich Öffentlichkeitsarbeit

mit Deiner Geschichte unterstützen

und an Austauschtreffen teilnehmen.

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*Artikel 3

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

**Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

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