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WAS WIR WOLLEN | FAQ

8.

Entstehen durch die Klage (bzw. den gerichtlichen Antrag) Nachteile für ein Adoptionsverfahren?

 

Die Verfahren sind voneinander unabhängig. Aus der Tatsache, dass Eltern und Kinder ihre Rechte einfordern, darf ihnen kein Nachteil entstehen. Der gerichtliche Antrag bestätigt ja gerade die intendierte Elternschaft und Verantwortungsübernahme beider Eltern für das Kind. Sollte dies in einem etwaig später doch zu führenden Adoptionsverfahren gegen die Eltern ausgelegt werden, wäre das rechtswidrig.

Stand 09/2021

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