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WAS WIR WOLLEN | FAQ

4.

Lohnt sich die strategische Prozessführung?

 

Da es innerhalb sehr kurzer Zeit bereits zwei Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht geschafft haben, bei denen gleich zwei obere Gerichte mit uns der Ansicht waren, dass das Abstammungsrecht verfassungswidrig ist, was ohne unsere Initiative und die strategische Prozessführung so nicht gelungen wäre, lässt sich als Zwischenfazit durchaus sagen: Ja, absolut!

Es warten derzeit darüber hinaus weitere Verfahren mit anderen Elternkonstellationen darauf, entweder im Wege der konkreten Normenkontrolle durch das jeweilige Gericht selbst oder im Wege der Verfassungsbeschwerde bis zum Bundesverfassungsgericht zu kommen und dort für eine umfassende Änderung des Abstammungsrechts zu sorgen.

Für eine strategische Klärung des Problems reicht genau genommen je eine Familie für die jeweilige Elternkonstellation. Derzeit sind bereits mehrere Verfahren anhängig, die diese Klärung zum Ziel haben. Es wird daher von unserer Seite nicht dazu angeregt, weitere Verfahren in die Wege zu leiten. Selbstverständlich gibt es aber auch andere gute Gründe, weshalb sich Familien vielleicht auch für den gerichtlichen Weg entscheiden wollen. Diese möchten wir natürlich gerne soweit es geht ebenfalls unterstützen und bitten sie, sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung zu setzen, da es wesentliche Aspekte bei der strategischen Prozessführung gibt, für die eine Vernetzung wirklich sehr sinnvoll ist.

Stand 09/2021

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