top of page
nodoption-logo-neu.png

WAS WIR WOLLEN | FAQ

2.

Welchen Weg gehen die #Nodoption Familien?

 

Im Rahmen einer strategischen Prozessführung beantragen die meisten Familien bei dem jeweils zuständigen Familiengericht die Feststellung, dass zwischen dem Kind und dem zweiten Elternteil, der mit der Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkannt hat, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht (§ 169 FamFG).

 

Die derzeit einzig für Männer vorgesehene Regelungen zur Besetzung der zweiten Elternstelle, nämlich § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), muss auch für Personen gelten, die keinen männlichen Geschlechtseintrag haben. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung dafür, Familien ungleich zu behandeln und Kinder zu diskriminieren – nur weil ihr zweiter Elternteil eine Frau, divers oder nichtbinär ist.

Stand 09/2021

bottom of page